Springer mit verdecktem Auslösemechanismus
Zum Auslösen einer Springmesserklinge wird üblicherweise ein Hebel betätigt oder ein Knopf niedergedrückt.
An Stelle dieser klassischen Auslöser fertigen wir auch Springmesser mit zwei anderen Auslösemechanismen: das Öffnen der Springmesserklinge erfolgt durch Druck auf eine daneben liegende Zusatzklinge (Federmesser oder Kapselheber) oder durch das Verschieben einer beweglich angebrachten Griffschale.
Die kleine Messerklinge (Federmesserklinge) bzw. alternativ der Kapselheber ist zum Auslösen der großen Springmesserklinge niederzudrücken. Zum Schließen der Hauptklinge ist die Federmesserklinge bzw. alternativ der Kapselheber erneut zu drücken, da die große Klinge in geöffneter Position ebenfalls verriegelt.
Da der Auslösemechanismus auf den ersten Blick nicht erkennbar ist, nennen unsere englisch sprachigen Kunden dieses "pen blade release" / "cap lifter release" Springmesser üblicherweise "Magic Knife".
Beim Schalenspringer ("scale release knife") sind obere und untere Griffschale nur mit der Klingenverschraubung verbunden. Am Griffende kann dadurch die ober Griffschale mit dem Daumen oder dem Handballen vom Griffrücken in Richtung Unterseite des Griffs verschoben werden und die Klinge wird zum selbständigen Öffnen freigegeben.
68.469.XP.11 - X-PRESS
Schalenspringer
Klingenlänge: 8,5 cm
Klingenstärke: 3,1 mm
Grifflänge: 11,0 cm
Gesamtlänge geöffnet: 20,5 cm
Klingenmaterial: Sandvik X90CrMoV18 rostfrei
Klingenpolitur: matt gestrahlt
Gewicht: 100 g
Griffschalen: Kunststoff in Karbonoptik
Auslösung und Entriegelung der geöffneten Klinge durch Verschieben der oberen Griffschale am Griffende
69.110.HH.11 - "Magic Knife" Federmesserdrücker
Klingenform: Drop Point
69.117.SM.10 - "Magic Knife" Federmesserdrücker
Leinen-MICARTA schwarz
§§ Waffengesetz
HUBERTUS Springmesser entsprechen den Vorgaben des deutschen Waffengesetzes und sind legale Messer.
Das Mindestalter für den Erwerb und Umgang ist das vollendete 18. Lebensjahr (WaffG § 2 Abs. 1)
Springmesser sind legal (WaffG Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4) 1.4.1), wenn:
- die Klinge seitlich aus dem Griff heraus springt
und - die Klingenlänge maximal 85 mm lang ist
und - die Klinge nicht zweiseitig geschliffen ist
Handeln Sie verantwortungsvoll und dem Gesetz konform!