Springer, die nur für den Export gefertigt werden
Für Springmesser wurde in Deutschland die Klingenlänge erstmalig im Jahr 1970 durch das damalige Bundeswaffengesetz auf 8,5 cm begrenzt.
Dieser Entscheidung ging ein mehrjähriger intensiver Anhörungs- und Diskussionsprozess voraus. Die dabei beteiligten Behörden, Messerhersteller aus Solingen, der Industrieverband Schneidwaren e.V. Solingen und die Industrie- und Handelskammer zu Solingen verhandelten ausgiebig Details, durch die Springmesser (und Fallmesser) zukünftig die Einstufung als weiterhin uneingeschränkt legale Taschenmessern erhalten sollten.
Die letztlich verabschiedete Gesetzesnovelle berücksichtigte einige vereinbarte Messerdetails nicht. Stattdessen gewährte der Gesetzgeber der Industrie die Möglichkeit, vorhandene Werkzeuge weiterhin für ausländische Kunden zu nutzen.
Auf Antrag wurde 1970 Firmen eine "allgemeine Ausnahmebewilligung" erteilt, die für die Ausfuhr von Spring- und Fallmessern gilt.
Wir nutzen die uns erteilte Ausnahmebewilligung ausnahmslos für den Export einer beschränkten Anzahl von klassischen Springmessern mit einer Klingenlänge von über 8,5 cm Länge.
68.112.HH.14 - Springer
"slim line oversize pattern"
68.112.SM.14 - Springer
"slim line oversize pattern"
68.114.MC.14 SM - Springer mit wellenförmiger Klinge
"Kriss Blade Oversize Pattern"
69.110.MC.14 SM - Springer
"Oversize Pattern Two-Bladed"
Klingenlänge:
11,5 cm (Springmesser)
10,0 cm (manuell zu öffnende 2. Klinge)
Klingenstärke: 3,5 mm / 2 mm
Gesamtlänge: 25,5 cm / 24 cm
Klingenmaterial: 1.4034 rostfrei
Griffschalen: schwarzes Leinen-MICARTA
Gewicht: 215 Gramm
Besonderheit:
mit zusätlicher, manuell zu öffnender, flexibler clip point Klinge