Springmesser - Automatikmesser - "Springer"
"Springer" ist die traditionelle Bezeichnung für Taschenmesser, deren Klinge durch Druck auf einen umklappbaren Hebel aus dem Griff heraus in die geöffnete Position springt. Der Hebel vereint die Funktionen von Sicherung und Auslöser: er verriegelt die Klinge, wenn er in die vordere Position zur Klinge hin umgeklappt wird; das Entriegeln und Schließen der Klinge erfolgt in umgekehrter Reihenfolge.
Bite beachten Sie:
Anfang 2020 haben wir unsere langjährige erfolgreiche Zusammenarbeit mit der renommierten Firma OTTER-Messer in Solingen intensiviert. Sukzessive fertigt OTTER seitdem in verstärktem Maße ehemals in unserer Firma hergestellte HUBERTUS Messer. und vertreibt diese unter der Marke HUBERTUS in eigener Verantwortung.
HUBERTUS Springmesser haben wir deshalb nur nur noch in stark beschränkter Anzahl von einigen wenigen Modellen ab Lager lieferbar.
Werkzeuge und Ersatzteile für Reparaturen von HUBERTUS Springmessern hat die Firma OTTER-Messer übernommen, wir können deshalb für unsere WarengruppenSpringmesser # 68 und # 69 keinen Service für Reparaturen mehr anbieten.
Lieferbare Varianten als Sonderausstattung
Neben den oben aufgeführten Standardausstattungen sind verschiedene Ausführungen hinsichtlich des Griffschalen-Materials lieferbar. Es kann jedoch vorkommen, dass nicht alle Varianten ständig am Lager sind, bitte fragen Sie bei Interesse einfach nach.
Griffmaterial (Standardmaterialien sind fett ausgezeichnet)
- Büffelhorn
- Celluloid
- CORIAN ® DuPont
- Ebenholz
- Elfenbein
- Elfenbein-Micarta
- Hirschhorn
- Hirschhorn geschliffen & poliert
- Knochen natur
- Knochen gefärbt
- Knochen gefräst und gefärbt
- Kunststoff-Hirschhorn Immitation
- Kunststoff-Composit,
Glasfaser verstärkt in Carbon-Faser Design - Mammut-Elfenbein
- MICARTA ®
- Palisander
- Perlmutt
- Rosenholz
- Schlangenholz
- ZYTEL ® DuPont
Klingenmaterial
- Damaszenerstahl 320 Lagen (Balbach Damast)
- laminierter Damaszenerstahl VG-10 65 Lagen
- Gussstahl C 45
- rostfrei Werkstoff DIN 1.4034
- Sandvik 13C26
§§ Waffengesetz
HUBERTUS Springmesser entsprechen den Vorgaben des deutschen Waffengesetzes und sind legale Messer.
Das Mindestalter für den Erwerb und Umgang ist das vollendete 18. Lebensjahr (WaffG § 2 Abs. 1)
Springmesser sind legal (WaffG Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4) 1.4.1), wenn:
- die Klinge seitlich aus dem Griff heraus springt
und - die Klingenlänge maximal 85 mm lang ist
und - die Klinge nicht zweiseitig geschliffen ist
Handeln Sie verantwortungsvoll und dem Gesetz konform!